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Sensorik am Aufzug am Beispiel einer Geschwindigkeits- und  Beschleunigungsüberwachungseinheit
Dipl.-Ing. Harald Bohnenstengel
Wittur K + S GmbH
 
Seit der Einführung der harmonisierten Aufzugsrichtlinie EN 81-1:1998/A1:2005 und EN 81-2:1998/A1:2005 verfügen die Hersteller kompletter Aufzugsanlagen und die Komponentenhersteller über eine klar definierte Grundlage für die Anwendung elektronischer Sicherheitssysteme.
Voraussetzungen und Vorteile werden am Beispiel einer Geschwindigkeits- und Beschleunigungsüberwachungseinheit dargestellt.

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Symposium 2009
15. / 16. Juni 2009

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