Symposium Auswahl

Aufzugnutzung im Brandfall
Dirk Preißl, Landeshauptstadt Düsseldorf
Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Amt 37/61 - vorbeugender Brandschutz und Gefahrenabwehr-
 
Bei der Nutzung von Aufzügen im Brandfall kommt neben dem 2015 neu geregelten Klassiker "Feuerwehraufzug" auch immer mehr der "Weiterbetrieb" normaler Anlagen, solange für deren Betrieb keine Gefährdung vorliegt, in Frage und zum Einsatz. Ob der sich in der Normungsarbeit befindliche "Evakuierungsaufzug" wirklich eine Lösung des barrierefreien Rettungsweges wird, erscheint fraglich.