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Gefährungsbeurteilung akuter Handlungsbedarf im Zuge von MOD
Horst Schickor
Niggemeier & Leurs
 
Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung wird von einigen Betreibern als ein lästiges und kostspieliges Übel angesehen. Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung kann die Sicherheit am/im Aufzug erhöht und somit eine Werterhöhung der Aufzuganlage erreicht werden. Zusätzlich erhält der Betreiber, bei einer sorgfältig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung, Informationen zu dem zukünftigen Investitionsbedarf. Im Rahmen einer Modernisierung werden in aller Regel viele Punkte des ermittelten Handlungsbedarfes abgearbeitet. Zusätzlich wird die Anlage näher an den Stand der Technik herangeführt.

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Symposium 2006
15./16. Mai 2006

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