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Liftpuffer
Liftpuffer der Bauarten HPL, HPM und LP sind energieverzehrende Puffer nach EN 81-20, EN 81-50 5.5 und universell einsetzbar für alle Anwendungen im Aufzugbau. Dank ihrer vielseitigen Einsatzmöglichkeiten bieten sie höchste Zuverlässigkeit und Sicherheit. Die Baumusterprüfung erlaubt den Einsatz in Personen- und Lastenaufzügen, sowohl unter dem Fahrkorb als auch unter dem Gegengewicht.
Für spezielle Anforderungen bieten wir auf Anfrage auch Niedrigtemperatur-Ausführungen an, die auch bei extremen klimatischen Bedingungen zuverlässig arbeiten. Darüber hinaus sind auch Sonderausführungen mit biologisch abbaubaren oder schwer entflammbaren Hydraulikflüssigkeiten verfügbar, um den neuesten Umwelt- und Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Diese Optionen ermöglichen eine noch größere Flexibilität und eine umweltfreundlichere sowie sicherere Nutzung.
Vertrauen Sie auf die Vielseitigkeit und Qualität unserer Liftpuffer – für jede Anwendung die passende Lösung.
Für spezielle Anforderungen bieten wir auf Anfrage auch Niedrigtemperatur-Ausführungen an, die auch bei extremen klimatischen Bedingungen zuverlässig arbeiten. Darüber hinaus sind auch Sonderausführungen mit biologisch abbaubaren oder schwer entflammbaren Hydraulikflüssigkeiten verfügbar, um den neuesten Umwelt- und Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Diese Optionen ermöglichen eine noch größere Flexibilität und eine umweltfreundlichere sowie sicherere Nutzung.
Vertrauen Sie auf die Vielseitigkeit und Qualität unserer Liftpuffer – für jede Anwendung die passende Lösung.
Für Aufzuganlagen bis 1,6 m/s Nennfahrgeschwindigkeit nach:
EN-81-20:2014, EN-81-50:2014 5.5
EN-81-20:2014, EN-81-50:2014 5.5
Für Aufzuganlagen bis 2,5 m/s Nennfahrgeschwindigkeit nach:
EN-81-20:2014, EN-81-50:2014 5.5
EN-81-20:2014, EN-81-50:2014 5.5
Für Aufzuganlagen bis 5,1 m/s Nennfahrgeschwindigkeit nach:
EN-81-20:2014, EN-81-50:2014 5.5, EN-81-20:2020, EN-81-50:2020 5.5
EN-81-20:2014, EN-81-50:2014 5.5, EN-81-20:2020, EN-81-50:2020 5.5
Für Aufzuganlagen bis 3,5 m/s Nennfahrgeschwindigkeit nach:
EN-81-20:2014, EN-81-50:2014 5.5, EN-81-20:2020, EN-81-50:2020 5.5, EN 81-22:2014
EN-81-20:2014, EN-81-50:2014 5.5, EN-81-20:2020, EN-81-50:2020 5.5, EN 81-22:2014
Sonderauslegungen auf Anfrage ohne Baumusterprüfbescheinigung möglich.