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Rechtliche Anforderungen an Baurechtsaufzüge (Aufzüge, die nicht als Arbeitsmittel verwendet werden)
Dipl.-Ing. Maynhard Schwarz
Brandinspektor
Die europa-einheitliche Sicherheit bei Aufzügen wird in Deutschland einheitlich durch das Produktsicherheitsgesetz, BetriebsicherheitsVO umgesetzt. Aufzugsanlagen die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich auch keine Arbeitnehmer beschäftigt werden unterliegen nicht diesen Vorschriften. Diese reinen „Baurechtsaufzüge“ müssen im Baurecht des jeweiligen Bundeslandes mit Anforderungen versehen werden. Der Regelungsbereich der Landessbauordnung beschränkt sich aber oft auf den baulichen Teil von Aufzügen. In manchen Bundesländern sind Anforderungen an den maschinentechnischen Teil gar nicht geregelt. Die für die Überwachung zuständige Behörde ist in der Regel das Bauamt. Es sind sehr unterschiedliche Anforderungen zwischen gewerblichen und baurechtlichen Aufzugsanlagen vorhanden.
Unterschiedliche Länderregelungen ergeben individuelle technische Anforderungen!