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Mängel beim Inverkehrbringen eines Aufzuges & Inverkehrbringen eines Maschinenaufzuges nach 2006/42 Unter 1. geht es um die Abnahme durch eine zugelassene Stelle,
bei der Mängel übrig geblieben sind und
unter 2. geht es weiter in den sicheren Betrieb hinein, wo der
Betreiber die Prüfung vor Inbetriebnahme durchführen lassen muss.
Dipl.-Ing. Gerhard Quanz
Regierungspräsidium Kassel
bei der Mängel übrig geblieben sind und
unter 2. geht es weiter in den sicheren Betrieb hinein, wo der
Betreiber die Prüfung vor Inbetriebnahme durchführen lassen muss.
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Symposium 2009
15. / 16. Juni 2009