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Neuorganisation des Prüfwesens im Bereich Mit der Umsetzung der EG – Richtlinie 95/16/EG veränderte sich 1997 das Prüfwesen zum Inverkehrbringen von Aufzügen innerhalb der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Das Recht, Aufzüge vollständig in Verkehr zu bringen, blieb in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der damaligen Gesetzgebung aber weiterhin den Technischen Überwachungsvereinen vorbehalten. Erst die Novellierung des damaligen Gerätsicherheitsgesetztes im Jahr 2000 zusammen mit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsordnung zum 01.01.2003 ermöglichte es auch anderen benannten Stellen, die in der Aufzugsrichtlinie beschriebenen Prüfungen ohne die bis dahin zusätzlich erforderlichen Ordnungsprüfungen vorzunehmen.
Weiterhin überführt die Betriebssicherheitsverordnung das personenbezogene Prüfwesen in ein organisationsbezogenen. Hieraus ergeben sich neue Möglichkeiten hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen für Betreiber und Prüforganisationen.
Der Vortrag soll einen Überblick über die Zusammenhänge des Prüfwesens an Aufzugsanlagen geben. Zusätzlich werden die durch die Betriebssicherheitsverordnung neu geregelten Zuständigkeiten von Sachverständigen und Prüforganisationen sowie die damit verbundenen für Montagebetriebe, Aufzugsbetreiber und Prüforganisationen aufgezeigt.
Dipl.-Ing Manfred Haß
DEKRA Testing & Inspection GmbH
DEKRA Testing & Inspection GmbH
Weiterhin überführt die Betriebssicherheitsverordnung das personenbezogene Prüfwesen in ein organisationsbezogenen. Hieraus ergeben sich neue Möglichkeiten hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen für Betreiber und Prüforganisationen.
Der Vortrag soll einen Überblick über die Zusammenhänge des Prüfwesens an Aufzugsanlagen geben. Zusätzlich werden die durch die Betriebssicherheitsverordnung neu geregelten Zuständigkeiten von Sachverständigen und Prüforganisationen sowie die damit verbundenen für Montagebetriebe, Aufzugsbetreiber und Prüforganisationen aufgezeigt.
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Symposium 2005