Symposium Auswahl

Quo Vadis Seillebensdauer
Dr. Wolfram Vogel
Universität Stuttgart
 
Die Aufzugsrichtlinie und die europäische Normung haben den Weg frei gemacht für weit reichende Innovationen im Aufzugbau. Die Traktionsmittel sind dabei nur ein Bauteil unter vielen, bei denen die Veränderungen und die neuen Möglichkeiten deutlich sichtbar und spürbar sind. Da die Traktionsmittel sicherheitsrelevante Bauteile sind, stehen deren Lebensdauer und  zuverlässige Ablegereifeerkennung im Fokus auch der europäischen Normung. Das klassische Traktionsmittel ist das Stahldrahtseil. In EN81-1, Anhang N, ist für Stahldrahtseile eine Berechnungsmethode für die D/d-Verhältnisse und der Seilsicherheiten unter Berücksichtigung des Anlagenlayouts und der Anlagenparameter für eine vorgegebene Lebensdauer vorgestellt. Diese Berechnungsmethode repräsentiert den Stand der allgemein anerkannten technischen Vorschriften und ist im vorliegenden Fall eine Minimalanforderung. Der Stand der anerkannten Regel der Technik oder gar der Stand der Technik geht aber darüber weit hinaus, vor allem hinsichtlich der Aktualität der technischen Möglichkeiten. Der Umsetzung aller technischen Möglichkeiten des Standes der Technik stehen regelmäßig die wirtschaftliche Durchführbarkeit und die fehlende Kostenakzeptanz im Wege. Daraus ist schon zu erkennen, dass nur mit Bezug auf die Technikklauseln in den Vertragswerken spätestens bei der Lebensdauer der Stahldrahtseile – leider bestätigt in zahlreichen Gutachten in Streitfällen zum Thema Seillebensdauer - mit gegensätzlichen Auffassungen zu rechnen ist. Abhilfe kann hier nach heutigem Erfahrungsstand nur dann geschaffen werden, wenn klare Anforderungen an die Lebensdauer gestellt werden. Zugleich müssen aber auch die Folgen bei Modifikationen hinsichtlich der Kostensituation bewusst gemacht sein.